FAQ

Was erwartet Sie bei Ihrem ersten Besuch beim Kieferorthopäden?

Bei der Erstuntersuchung werden die Zähne und die Zahnstellung kontrolliert. Ferner wird überprüft, ob der Zusammenbiss der Zähne korrekt ist. Es werden die Sprache, die Funktion der Muskulatur und die Kiefergelenke geprüft. Diese Untersuchung ist völlig schmerzfrei. Sollte eine Behandlung erforderlich sein, so sind ergänzende diagnostische Unterlagen erforderlich. Hierzu wird meistens ein weiterer Termin vereinbart. Zu den Unterlagen, die dann angefertigt werden gehören: Röntgenbilder, Abdrücke der Zähne und Fotos. Die Kieferorthopädinnen werten nun diese erstellten Unterlagen aus und entwickeln eine individuelle Therapieplanung, die beim nächstfolgenden Termin genau mit Ihnen besprochen wird.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung auch beim Erwachsenen möglich?

Ja! Viele Zahnfehlstellungen lassen sich in jedem Alter korrigieren, nur meistens etwas langsamer als bei Kindern und Jugendlichen. Es ist also niemals zu spät, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren und sich zu informieren.

Welche Kosten entstehen im Rahmen der Behandlung meines Kindes (gesetzlich krankenversichert)?

Grundsächlich gibt es zwei Eingruppierungen.

  1. Ihr Kind weist eine sehr ausgeprägte Zahn- bzw. Kieferfehlstellung auf.
    In diesem Fall werden die Kosten einer Basisversorgung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
  2. Ihr Kind weist eine mittelschwere bis leichte Zahn- bzw. Kieferfehlstellung auf.
    In diesem Fall werden die Kosten einer Basisversorgung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.

Diese Einstufung der Fehlstellung sind ein Ergebnis der letzten Gesundheitsreformen. Das Ziel bestand hierbei darin, die Kosten und Behandlungen in der Kieferorthopädie um ein Drittel zu senken. Die Einstufung ob eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung ausgeprägt, mittelschwer oder leicht ist, erfolgt anhand von so genannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“. Diese gelten seit dem 1. Januar 2002 und schreiben gesetzlich vor, welche kieferorthopädischen Behandlungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen zu tragen sind und welche nicht. Die Kieferorthopäden sind verpflichtet, anhand dieser Indikationsgruppen die Zahn- bzw. Kieferfehlstellung des Patienten im Rahmen der Erstuntersuchung einzustufen und dieses Ergebnis an die gesetzliche Krankenversicherung weiterzuleiten.

Zu 1): Liegt bei Ihrem Kind eine sehr ausgeprägte Zahn- bzw. Kieferfehlstellung vor, werden die Kosten einer Basisversorgung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese Basisversorgung ermöglicht in der Regel jedoch keine durchgehende Behandlung auf dem neuesten Stand der Kieferorthopädie. Soll ein optimales Behandlungsergebnis erzielt werden, so ist dieses in der Regel nur durch eine private Zuzahlung für moderne Behandlungstechniken möglich.

Zu 2): Liegt bei Ihrem Kind eine leichte bis mittelschwere Zahn- bzw. Kieferfehlstellung vor, so ist eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung gesetzlich ausgeschlossen. Es besteht dann die Möglichkeit, eine private Behandlung durchzuführen, so dass Ihr Kind nicht auf funktionell einwandfreie und gesunde Zähne verzichten muss. In diesem Fall planen Sie gemeinsam mit den Kieferorthopädinnen den jeweils gewünschten Umfang der Behandlung, aus dem sich dann die entsprechenden Kosten ergeben. Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie von uns beim ersten Beratungstermin.